Hier gelten vor allem die üblichen Nutzungsbedingungen. Eltern haften für Ihre Kinder und es muss eine erwachsene Aufsichtsperson gestellt werden, die sich um die Einhaltung der Regeln kümmert. Es muss Sorge dafür getragen werden, dass unter der normalen Nutzung kein leibliches Wohl beeinträchtigt werden kann. Keine spitzen Gegenstände, kein Schubsen, keine Straßenschuhe, keine Kleidung mit Nieten oder spitzen Applikationen, keine Zigaretten, kein Feuer oder sonstige Gefahrenquellen und bitte kein Essen (Erstickungs-/Verschluckungsgefahr).